In den letzten Wochen taucht in immer mehr Medien eine beunruhigende Frage auf: Müssen Patientinnen in NRW bald selbst Rechnungen für den Rettungswagen zahlen – insbesondere dann, wenn sie „nur“ vor Ort behandelt werden?
Hintergrund ist ein massiver Konflikt zwischen Kommunen und Krankenkassen über sogenannte „Fehlfahrten“. Das sind Einsätze, bei denen der Rettungsdienst zwar ausrückt, aber kein Transport einer Person ins Krankenhaus stattfindet.
Der Städtetag NRW schätzt, dass solche Einsätze etwa jede fünfte Fahrt der Rettungsdienste in NRW betreffen. Bisher zahlen auch für diese Fahrten die Krankenkassen – und genau das wollen diese nun gern ändern. Sie berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V (SGB V) und argumentieren, sie dürften nur Transporte finanzieren, nicht aber Einsätze ohne Transport.
Statt der von Kreistagen und Räten beschlossenen Gebührensätze wollen sie künftig nur noch deutlich niedrigere Pauschalen zahlen. Auch das Land NRW sagt: Für die Kosten des Rettungsdienstes seien nach dem Rettungsgesetz NRW formal die Kommunen als Träger des Rettungsdienstes zuständig. Es gebe keine Rechtsgrundlage, die Krankenkassen zur Übernahme der vollen Kosten zu zwingen. Auch das Land könne hier nicht einspringen.
Für die Kommunen könnte das erhebliche zusätzliche Kosten bedeuten: NRW weit sind es rund 250 Millionen Euro, die für Fehlfahrten anfallen. Für die ohnehin belasteten Kommunen wäre das nur schwer tragbar.
Müssen Bürger und Bürgerinnen zahlen?
Der Städtetag NRW warnt: Wenn es keine Einigung mit den Kassen gibt, könnten Städte gezwungen sein, Gebührenbescheide direkt an Bürger*innen zu schicken, die dann versuchen müssten, sich das Geld von ihren Krankenkassen zurückzuholen. Das Problem: Wer einmal so eine Rechnung im Briefkasten gehabt hat, wird beim nächsten Mal vielleicht nicht zum Hörer greifen und den Krankenwagen rufen – obwohl es nötig gewesen wäre. Auch Fehlfahrten sind nicht per se unnötig: Oft ist der Transport ins Krankenhaus nicht notwendig, weil Rettungsdienst und Notarzt die Betroffenen vor Ort behandeln.
Weil der Griff zum Hörer im Notfall keine Kostenfrage sein darf, beschäftigen wir GRÜNE in Selm uns jetzt sehr intensiv mit dem Thema – denn auch Selm könnte die Gesetzeslücke betreffen.
Dass ein Konflikt dieser Tragweite monatelang im Wesentlichen zwischen Verwaltungen, Verbänden und Krankenkassen verhandelt wurde und erst so spät breit in die Öffentlichkeit kommt, ist aus unserer Sicht ein großes Problem: Es geht hier um Fragen, die buchstäblich lebensentscheidend sein können.
Was heißt das für Selm – und was tun wir GRÜNE?
Für Selm gilt: Zuständig für den Rettungsdienst ist nicht die Stadt Selm selbst, sondern der Kreis Unna. Die aktuellen Auseinandersetzungen finden daher auf Kreis- und Landesebene statt – ihre Folgen könnten aber auch Bürger*innen in Selm direkt treffen. Deshalb haben wir folgende Anfrage an die Stadt gestellt, die hoffentlich spätestens in der nächsten Sitzung des Rates beantwortet wird:
- Wie plant die Stadt Selm, im Falle eines Scheiterns einer Einigung mit den Krankenkassen mit den Gebühren für Leerfahrten umzugehen?
- Gibt es Überlegungen, die Kosten aus dem Haushalt zu finanzieren oder Bürgerinnen und Bürger Leerfahrten in Rechnung zu stellen?
- Plant die Stadt die Öffentlichkeit proaktiv zu informieren?
- Inwieweit kann die Stadt überhaupt eine eigene Entscheidung treffen oder muss diese immer in Absprache mit der Stadt Lünen passieren und wurden hier bereits Absprachen getroffen?
Unsere Haltung: Rettungsdienst ist Daseinsvorsorge
Für uns ist klar: Rettungsdienst ist Daseinsvorsorge. Niemand darf aus Angst vor einer Rechnung darauf verzichten, im Notfall Hilfe zu rufen.
Der Streit zwischen Krankenkassen, Land und Kommunen darf nicht auf dem Rücken der Patient*innen ausgetragen werden und der Notruf 112 darf niemals zur Kostenfrage werden.
Wir erwarten:
1. Vom Land NRW: Eine aktive Vermittlung zwischen Kommunen und Krankenkassen, eine Übergangslösung, die verhindert, dass Menschen Rechnungen für notwendige Notrufe bekommen, solange das Bundesrecht ungeklärt ist.
2. Vom Bund: Eine klare Regelung im Sozialgesetzbuch, dass auch medizinisch gerechtfertigte Einsätze ohne Transport Kassenleistung sind – ohne Nachzahlungsrisiko für Patient*innen.
3. Vom Kreis Unna und von der Stadt Selm: Eine maximale Transparenz gegenüber der Bevölkerung, um Unsicherheiten zu vermeiden und eine unmissverständliche Botschaft zu senden: „Im Zweifel 112 wählen – immer.“
4. Sozial gerechte Lösungen, falls es tatsächlich zu Gebührenbescheiden kommen sollte.
Wir bleiben an dem Thema dran – weil es nicht nur um Geld und Zuständigkeiten geht, sondern um Vertrauen in den Rettungsdienst und um die Gesundheit der Menschen.
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Quellen (Auswahl, mit weiterführenden Informationen)
Offizielle Stellungnahmen und Kommunen
Städtetag NRW: „Ohne Einigung mit den Krankenkassen könnte es gefährlich werden“ (Kosten für „Fehlfahrten“ von Rettungswagen, 14.10.2025)
https://www.staedtetag-nrw.de/presse/pressemeldungen/2025/kosten-fehlfahrten-rettungswagen-ohne-einigung-mit-den-krankenkassen-koennte-es-gefaehrlich-werden
Kreis Unna: „Finanzierung Rettungsdienst – Systemwechsel steht bevor“ (20.11.2025)
https://www.kreis-unna.de/Kurzmen%C3%BC/Kreis-Unna/Finanzierung-Rettungsdienst.php?FID=3674.11895.1&ModID=7&NavID=3674.12&object=tx%2C3674.5.1&topic=1
Ennepe-Ruhr-Kreis: „Landrat: ‚Krankenkassen kürzen Leistungen im Rettungsdienst‘“ (10.10.2025)
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1199768.html
Krankenkassen-Position
BKK-Landesverband Nordwest (für die gesetzlichen Krankenkassen in NRW):
„Statement der gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände zur aktuellen Diskussion um Fehlfahrten im Rettungsdienst“ (19.11.2025)
https://www.bkk-nordwest.de/pressemitteilungen/statement-der-gesetzlichen-krankenkassen-und-krankenkassenverbaende-zur-aktuellen-diskussion-um-fehlfahrten-im-rettungsdienst/
Überregionale und lokale Berichterstattung
WELT / dpa: „‚Fehlfahrten‘ im Rettungsdienst – Droht Bürgern Rechnung?“ (17.11.2025)
https://www.welt.de/article691a9edbc7cd0ff6c6203dce
WAZ (Bottrop): „Fehlfahrten im Rettungsdienst – müssen Patienten bezahlen?“ (21.10.2025)
https://www.waz.de/lokales/bottrop/article410254983/stadt-bottrop-verstaerkt-rettungsdienst-muessen-patienten-bezahlen.html
WP / WAZ (Ennepe-Ruhr-Kreis): „Höhere Kosten für Rettungsdienst: Kreis warnt – müssen Patienten bald zahlen?“ (22.10.2025)
https://www.wp.de/lokales/ennepetal-gevelsberg-schwelm/article410273168/hoehere-kosten-fuer-rettungsdienst-kreis-warnt-muessen-patienten-bald-zahlen.html
Hellweger Anzeiger (Kreis Unna): „Streit um Leerfahrten im Rettungsdienst: Kreis Unna fordert Aufschub“ (20.11.2025)
https://www.hellwegeranzeiger.de/kreis-und-region/kreis-unna-fordert-aufschub-bei-rtw-leerfahrten-krankenkassen-gespraeche-initiative-w1108633-1001551046/